Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.07.2023
Löschungsankündigung
25.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2022
Termine
03.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.04.2020
Termine
02.02.2016
Sonstiges
27.02.2015
Termine
02.05.2014
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
07.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
29.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
03.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006